Corona-Info

16.12.2020

Die Landesregierung hat gestern für den anstehenden Lockdown eine neue
Landesverordnung (Ersatzverkündung) mit neuen Regelungen ab 16.12.2020
bis 10.01.2021 beschlossen. Oberste Zielsetzung der Landesregierung ist
die Reduzierung der Kontakte auf ein absolutes Minimum.

Für die offene Kinder- und Jugendarbeit bedeutet dies:

Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung und
der Jugendverbandsarbeit können ausschließlich in digitaler Form
stattfinden.

Angebote der außerschulischen Jugendbildung sind als
Präsenzveranstaltung untersagt.

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII sind nur
zulässig, soweit sie dem präventiven oder intervenierenden Kinder- und
Jugendschutz dienen. Darunter fallen beispielsweise Krisengespräche
(Abwehr von Kindeswohlgefährdung)  oder aufsuchende Jugendsozialarbeit.
Derartige Angebote, die aus fachlicher Sicht in Präsenz notwendig sind,
dürfen in Kleingruppen mit bis zu 5 Personen, inkl. Betreuung
durchgeführt werden. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, das
Vorhalten eines Hygienekonzeptes und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen
ist verpflichtend.

Nachfolgend die Landesverordnung sowie die Erläuterungen des
Landesjugendrings SH:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201216_Landesverordnung_Corona.html;jsessionid=CDD60CC4DD2438058B14AFC7C09181D7.delivery2-master

 

 

Liebe Besucher und Besucherinnen, liebe Kinder und Jugendliche,

ab dem 08.06.2020 gilt für Kinder- und Jugentreffs des ADS Grenzfriedensbund e.V. die Ersatzverkündung (§60 Abs. 3 Satz 1 LvwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV2.

Danach ist es möglich, mit höchstens 15 Besucher*innen nach den geltenden Hygiene-, Abstands- und Dokumentationsstandarts die Gruppen von bisher 10 Teilnehmer*innen (TN) aufzustocken.

Dieses bedeutet, dass max. 15 TN sich zeitgleich in der Einrichtung aufhalten dürfen. Gleiches gilt für bestehende Außengelände (seperate Gruppe).

Die Gruppenzusammensetzung müssen nicht mehr „homogen“ sein.

Verlassen also 4 der 15 TN den Kinder- und Jugendtreff, könnten 4 neue Teilnehmende den Treff unter Erfassung der Personaldaten und der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen betreten.